Umbau von Maschinen, wann braucht es eine neue CE-Kennzeichnung?

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Inhaltsverzeichnis

Viele Unternehmen modernisieren oder erweitern ihre Maschinen regelmäßig. Dabei stellt sich häufig die Frage, ob durch eine solche Maßnahme eine neue CE-Kennzeichnung erforderlich wird.

Grundsätzlich gilt: Maschinen, die ausschließlich intern verwendet und nicht in Verkehr gebracht werden, unterliegen nicht der CE-Kennzeichnungspflicht. Dennoch gelten auch für sogenannte Inhouse-Maschinen die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz.

Für Maschinen, die in Verkehr gebracht werden oder deren Funktion wesentlich verändert wird, greift die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL).

Wann liegt eine wesentliche Veränderung vor?

Die Maschinenrichtlinie selbst enthält keine ausdrückliche Definition des Begriffs „wesentliche Veränderung“. In der Praxis hat sich jedoch etabliert, dass eine Veränderung dann als wesentlich gilt, wenn dadurch eine neue Maschine im Sinne der Richtlinie entsteht.

Dies ist der Fall wenn:

  • neue Funktionen mit sicherheitsrelevanter Wirkung hinzugefügt werden

  • bestehende Schutzeinrichtungen entfernt oder verändert werden

  • das Steuerungs- oder Antriebssystem grundlegend geändert wird

  • mehrere Maschinen zu einer neuen Gesamtheit verbunden werden

Ob eine Veränderung wesentlich ist, ergibt sich aus einer technischen Bewertung der Auswirkungen auf die Sicherheit. Wird die ursprüngliche Risikobeurteilung durch die Veränderung ungültig, liegt eine wesentliche Veränderung vor.

Welche Pflichten ergeben sich daraus?

Wird eine Maschine wesentlich verändert, ist sie wie eine neue Maschine zu behandeln. Das bedeutet: Die veränderte Maschine muss ein vollständiges Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Anhang II und Anhang VII der Maschinenrichtlinie durchlaufen.

Dazu gehören:

  • eine neue Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100

  • die Erstellung oder Anpassung der technischen Dokumentation

  • die Ausstellung einer neuen Konformitätserklärung

  • das Anbringen der CE-Kennzeichnung

Die Person oder Organisation, die die Veränderung vornimmt, wird in diesem Fall zum Hersteller im Sinne der Richtlinie, mit allen daraus resultierenden Pflichten und Haftungen.

Fazit

Nicht jede Veränderung an einer Maschine erfordert eine neue CE-Kennzeichnung. Doch sobald die Veränderung sicherheitsrelevant ist und die ursprüngliche Risikobeurteilung nicht mehr gültig ist, handelt es sich um eine wesentliche Veränderung. In diesem Fall ist eine vollständige Konformitätsbewertung gesetzlich vorgeschrieben.

Wenn Sie bei der Bewertung einer Veränderung oder der Umsetzung der Dokumentationspflichten Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen als externer technischer Redakteur und CE-Produktkoordinator gerne zur Verfügung.

Ich unterstütze Unternehmen bei der Risikobeurteilung, Dokumentation und rechtssicheren Umsetzung technischer Veränderungen an Maschinen. Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie Fragen zur CE-Kennzeichnung oder zur technischen Dokumentation haben.

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